Nach den probatorischen Sitzungen haben Sie als Patient die Möglichkeit bzw. das Recht zu entscheiden, ob Sie eine Therapie bei mir in Anspruch nehmen möchten. Wenn diese Entscheidung innerhalb oder direkt nach den probatorischen Sitzungen von Ihnen gefällt wird, bleibt eine Ablehnung der Therapie ohne Konsequenzen für Sie. Sie haben dann erneut die Möglichkeit bei einem Kollegen/in die Probatorischen Sitzungen durchzuführen. Damit kann Ihnen eine freie Behandlerwahl zugesichert werden.
Wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden wird von mir ein Antrag auf Leistungserbringung bei der entsprechenden Krankenkasse gestellt. Allerdings nur dann, wenn eine verhaltenstherapeutische Behandlung auch von mir als indiziert bzw. angemessen bewertet wurde.
Aus der Erfahrung benötigt die Begutachtung der Anträge bis zu ihrer Bewilligung durch die Krankenkassen etwa 4-6 Wochen.
Bei Bewilligung der Therapie durch die Krankenkassen beginnt die jeweilige psychotherapeutische Behandlung im vollen Umfang.