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Schweigepflicht

SCHWEIGEPFLICHT

§ Die Schweigepflicht

Die Schweigepflicht von Psychotherapeuten ist eines der höchsten Rechtsgüter in der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Patientenrechten. Die gesetzliche Schweigepflicht besteht grundsätzlich für alle Therapieinhalte bzw. für alles was mir in meiner Funktion als Psychotherapeuten mitgeteilt wird. Die Schweigepflicht für Psychotherapeuten wird in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt (§ 203 StGB). Weiterhin besteht für Psychotherapeuten nach der Strafprozessordnung (§ 53 StPO) ein sogenanntes Zeugnisverweigeungsrecht, welches die Handhabung der psychotherapeutischen Schweigepflicht im Rahmen von Gerichtsverhandlungen regelt.

Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung gibt es allerdings einige Patientendaten, die unter anderem zur Überprüfung der Leistungspflicht durch die Krankenkassen an diese weitergegeben werden müssen, wie z.B. Zeitpunkt der Therapie oder die jeweilige Diagnose. Natürlich bedarf es aber hier der Zustimmung des Patienten. Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei mir in der Praxis.

In meiner Praxis wird auf Datenschutz, Schweigepflicht und Diskretion überaus sorgfältig geachtet!