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GESETZLICHE KRANKENKASSE

Gesetzliche Kassen

Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können i.d.R. problemlos in meiner Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Nach den probatorischen Sitzungen wird auf Wunsch des Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie gestellt, welchem i.d.R. zugestimmt wird.

Sie können als gesetzlich Versicherter also nach Terminvergabe jederzeit ein Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen völlig unabhängig und ohne weitere Bedingungen in der Psychotherapiepraxis Maaß durchführen.

Vielen Dank!