Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung oder zusätzlich durch die Beihilfe (i.a. für Beamte) unterstützt werden, können i.d.R. unproblematisch eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie in Anspruch nehmen. Bitte klären Sie hierfür mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab, inwieweit die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung übernommen werden. In den meisten Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherungen diese Kosten aber vollständig.
Bitte informieren Sie sich auch direkt bei mir in einem ersten Gespräch über die notwendigen Schritte.